MS Raumdesign - Ihr Maler in Taura bei Burgstädt


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Steuerbonus


Übrigens ... der Staat zahlt mit!

Die Arbeitskosten für fast alle Renovierungsarbeiten an Haus und Hof können Privatkunden von der Steuer absetzen. Pro Haushalt können Sie 20% der handwerklichen Arbeitsleistung von Ihrer Steuerschuld abziehen. (max. 1.200,-€/Jahr)

Wichtig: Absetzbar sind nur die Arbeitskosten, nicht das Material. Und die Rechnung darf nicht bar bezahlt werden.

Der Steuerbonus berechnet sich wie folgt:

Rechnung Malerarbeiten
(inkl. MwSt.)

2.800,-€

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Materialkosten

600,-€

Arbeitskosten

2.200,-€

2.200,-€ Arbeitskosten x 20% Förderung vom Staat = 440,-€ Steuerbonus

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