Übrigens ... der Staat zahlt mit!
Die Arbeitskosten für fast alle Renovierungsarbeiten an Haus und Hof können Privatkunden von der Steuer absetzen. Pro Haushalt können Sie 20% der handwerklichen Arbeitsleistung von Ihrer Steuerschuld abziehen. (max. 1.200,-€/Jahr)
Wichtig: Absetzbar sind nur die Arbeitskosten, nicht das Material. Und die Rechnung darf nicht bar bezahlt werden.
Der Steuerbonus berechnet sich wie folgt:
Rechnung Malerarbeiten
(inkl. MwSt.)
2.800,-€
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Materialkosten
600,-€
Arbeitskosten
2.200,-€
2.200,-€ Arbeitskosten x 20% Förderung vom Staat = 440,-€ Steuerbonus